Übernahme von Umweltbeauftragtenfunktionen nach Maß !
Der Betrieb bestimmter Anlagen bedingt die Benennung von Umweltbeauftragten.
Sie möchten die Position eines Umweltbeauftragten ggf. auch nur übergangsweise / temporär besetzen ?
Dann sollten wir ins Gespräch kommen !
Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Umweltbeauftragenfunktionen zählen folgende Funktionen:
- Immissionsschutzbeauftragter
- Störfallbeauftragter
- Abfallbeauftragter
- Gewässerschutzbeauftragter
Gerne übernehmen wir die erforderlichen Funktionen in ihrem Haus oder beraten Sie auf Grundlage ihrer Anlagentechnik dabei, welche Funktionen bekleidet werden müssen.