Umweltberatung Wollscheid

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Übernahme von Umweltbeauftragtenfunktionen nach Maß !

Der Betrieb bestimmter Anlagen bedingt die Benennung von Umweltbeauftragten.

Sie möchten die Position eines Umweltbeauftragten ggf. auch nur übergangsweise / temporär besetzen ? 

Dann sollten wir ins Gespräch kommen !

Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Umweltbeauftragenfunktionen zählen folgende Funktionen:

  • Immissionsschutzbeauftragter
  • Störfallbeauftragter
  • Abfallbeauftragter
  • Gewässerschutzbeauftragter


Gerne übernehmen wir die erforderlichen Funktionen in ihrem Haus oder beraten Sie auf Grundlage ihrer Anlagentechnik dabei, welche Funktionen bekleidet werden müssen.

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