Genehmigungsverfahren zuverlässig steuern.
Sie planen die Errichtung einer neuen Anlage oder die Äderung einer bestehenden Anlage ?
Hier stellt sich schnell die Frage, ob Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Dies können z.B. Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, dem Wasserhaushaltsgesetz, der Abwasserverordnung und dem anlagenbezogenem Gewässerschutz sein.
Genehmigungsseitig ist ein komplexes Projektmanagement zu steuern unter Beachtung von Kosten und Terminen. Nicht weniger von Bedeutung ist hier aber auch die Strategie, mit welcher man in das Genehmigungsverfahren startet. Dabei gilt es auch sog. interessierten Kreise im Rahmen des Prozesses zu berücksichtigen und wo erforderlich zu beteiligen. Dies können neben Planern insbesondere Sachversicherer, Brandschutz und Nachbarn sein.
Gerne unterstützen wir Sie in der Durchführung dieser Verfahren !